Die DIN 18195 Bauwerksabdichtungen regelt den Schutz von Bauwerken gegen Feuchtigkeit. Die DIN 1053 für den Mauerwerksbau regelt die Einbauhöhen von Horizontalsperren, zB 10-30 cm über Geländeoberkante oder in den Kellerinnenwände. Die ist zwingend für eine dauerhafte Lösung.
Eine nachträgliche Erneuerung der Horizontalsperre in Bauwerken mit erdberührenden Bereich zum Schutz vor kapillar aufsteigender Feuchtigkeit in Baustoffen wie auf diesen Webseiten benannt, entspricht der DIN 7728, DIN 53455, DIN 53457, DIN 53461, DIN 18195 Teil 4 und DIN 1053.
Mauertrockenlegung - Die Definition
Trockenlegung von Bauwerken ist die Durchtrennung der Bausubstanz gegen das feuchte Erdreich oder zu angrenzenden feuchten Bauwerksteilen.
Der Erdboden ist feucht und lässt Vegetation entstehen. Diese benötigt auch Feuchtigkeit eben aus der Erde. Die Ursachen feuchter Wände.
DIN 1053 - Mauerwerk aus Mauersteinen - fordert eine Mindestdruckfestigkeit bei Güteprüfung für den
Mauermörtel im Mauerwerksbau:
- Mörtelgruppe I Kalkmörtel 1,5 N/mm²
- Mörtelgruppe II Kalkzementmörtel 2,5 N/mm²
- Mörtelgruppe IIa Kalkzementmörtel 5,0 N/mm²
- Mörtelgruppe III Zementmörtel 10,0 N/mm²
- Mörtelgruppe IIIa Zementmörtel 20,0 N/mm²
Daraus resultierend sind die Kosten für den Verschleiß an Werkzeug nicht vor exakt berechenbar. Auch kann niemand in die Mauer gucken.
Verschiedene Schneidetechniken stehen zur Verfügung.
Es gilt als Fausregel "Lieber trocken als Dicht". Nachträglich das Haus frei legen um zu dichten gibt folgende Probleme: Man schafft erneut eine Baugrube wo das Wasser auch als erstes wieder versickert, an der Kellerwand. Beschichtungen sind nicht druckwasserbeständig und benötigen einen trockenen Untergrund vor dem Auftragen. Um diesen trockenen Zustand zu erreichen bedarf es viele Tage Trocknungszeit. Ohne funktionierende Sperre wird trocken nie erreicht werden für eine Beschichtung.
GAU - es regnet in dieser Zeit und die Wand rutscht in die Baugrube.